Sie möchten Ihre finanzielle Vorsorgeplanung gestalten bzw. verbessern?
Ihr Interesse bezieht sich aufIch berate meine Mandantinnen und Mandanten als Honorarberater in Köln und Bonn
- unabhängig und kompetent
- partnerschaftlich und zuverlässig

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Untersuchung und Optimierung von Vorsorge- bzw. Anlagestrukturen. In den meisten Fällen gelingt es, erhebliche längerfristige Mehrwerte von mehreren zehntausend Euro zu erzeugen durch Einsatz kostengünstigerer Produkte sowie durch Verbesserung der Anlagestruktur – völlig frei von jeglichen Provisionsinteressen.
Neben einer neutralen und unabhängigen Finanzberatung auf Honorarbasis verfügen Sie über den Vorteil einer sehr individuellen Beratung mit auch zeitlich großer Flexibilität.
Vergleiche zu Kosten und Wert einer Honorarberatung
>> Honorarberatung im WettbewerbsumfeldStatus-Information zum Berater: Die GAFIB Finanz- und Honorarberatung K.A. Marx hat einen rechtlichen Status als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34 h GewO und als Versicherungsmakler gemäß § 34 d GewO. Hinsichtlich der Vergütung ist eine offene Honorarvereinbarung die typische und bereits seit dem Jahre 2010 praktizierte Beratungsbasis. Bei jeder Anlagevermittlung gilt bereits seit dem 01.01.2013 eine gesetzliche Transparenz-Pflicht zu allen Bestandteilen der Vergütung (§ 13, Abs. 3 und § 17 a der FinVermV). Eventuelle Zuwendungen wären ungemindert auszukehren. Mit der Vereinbarung einer Finanz- und/oder Versicherungsberatung wird das Honorar immer zu Beginn schriftlich fixiert per Angebotserstellung und ein Auftrag ist von Mandant/in schriftlich zu erteilen. Eine „kostenlose“ Beratung mit Blick auf mögliche Provisionserlöse findet generell nicht statt. www.gesetze-im-internet.de/finvermv/ |
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