Honorar-basierte Vergütung = Unabhängige Finanzberatung
Die GAFIB Unabhängige Finanzberatung und Honorarberatung in Köln Bonn bietet Ihnen eine neutrale und objektive Beratung zu Ihrer Finanz- und Vorsorgeplanung. Darüber hinaus verschafft Ihnen die GAFIB Honorarberatung in Köln Bonn eine vollständige Transparenz für Ihre Ruhestandsplanung, auch mittels spezieller Planungsprogramme. Und schließlich profitieren Sie von deutlichen Renditeverbesserungen, da ausschließlich sog. „Nettoprodukte“ eingesetzt werden, die sich durch erhebliche Kostenvorteile gegenüber klassischen Provisionsprodukten auszeichnen. Kurz: Die GAFIB Finanz- und Honorarberatung in Köln Bonn berät Sie neutral, schafft beste Transparenz für Sie und zeigt Ihnen den Weg zu deutlich besseren Renditen für Ihr Vorsorge-Portfolio!Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Beratungsgespräche zu Finanz- und Versicherungsfragen vermeintlich „kostenlos“ sind? Traditionelle Berater wie Bankberater oder „freie“ Vermittler verdienen nur dann Geld, wenn sie Ihnen ein Produkt (Fonds, Versicherung etc.) verkaufen. Dadurch aber entsteht ein erheblicher Verkaufsdruck – die eigentlich wichtige Beratung leidet oft darunter. Deshalb ist unabhängige Finanzberatung bares Geld wert für Sie!
Was sind Ihre Vorteile bei der GAFIB Unabhängige Finanzberatung und Honorarberatung in Köln?
- Echte Unabhängigkeit von Produktverkauf ist von erheblicher finanzieller Bedeutung, denn die richtige Vorsorgestruktur erzeugt den höchsten Wert. Deshalb sind Analyse und Konzeption die entscheidende Basis einer effizienten Vorsorgeplanung. Und keinesfalls immer werden neue Produkte benötigt, häufig gibt es sogar zu viele oder ungeeignete/zu teure Produkte. Die GAFIB Honorarberatung in Köln Bonn fokussiert auf Ihre optimale Vorsorge-Struktur.
- Viele Anlageprodukte tragen ganz erhebliche Kosten. Davon ist aber nur ein kleiner Teil überhaupt sichtbar, z.B. als Ausgabeaufschlag. Die wesentlichen Kosten entstehen „versteckt“ durch laufende Gebühren, die direkt innerhalb der Produkte/Fonds anfallen und nicht erkennbar werden (außer durch schwache Wertentwicklung).
Merke: Alle Kosten in Versicherungs- und Kapitalanlage-Produkten entstehen "sicher" und über die gesamte Laufzeit, nicht etwa nur einmal zu Beginn. Geringere Anlagekosten bedeuten deshalb einen "sicheren zusätzlichen Wertzuwachs", der durch die enorme Kraft des Zinseszinseffektes sehr oft sechsstellige Ausmaße erreicht über 20-30 Jahre Laufzeit.
Kapitalanlage ist aber - bei gleicher Anlagestruktur – immer rentabler mit Produkten, die nur minimale Kosten tragen. Generell wird die Bedeutung von Anlagekosten (PDF ca. 0,2 MB) weithin unterschätzt oder bewusst heruntergespielt (vgl. G. Kommer: „Verbreitete Anlegerirrtümer“).
Zu den reinen Produktkosten-Unterschieden kommt, dass nach neueren Behavioral-Finance-Studien oft auch falsch agiert wird bei der Geldanlage, weil keine fundierte Vorsorgeanalyse erstellt wird und eher intuitiv und emotional als rational angelegt wird. Gerade „intuitives“ Anlegen und mangelnde Disziplin kosten Sparer/Anleger im Durchschnitt ca. 4 % Rendite pro Jahr, nicht weniger als ein größeres Vermögen über die Zeit (vgl. Sparrechner: http://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php ; Sparleistung, Zeitdauer und Zinssatz von 4 % eingeben = entgangener Kapitalaufbau).
Zum Wert einer guten Beratungsleistung: https://gafib1.blogspot.com/posting-86-advisors-alpha-welchen-wert.html
Im Normalfall sind Strukturverbesserungen zu erwarten im Wert von mind. 100.000 € über 20 Jahre. Bei höherem Vertrags-/Anlagevolumen und/oder längerem Zeitraum des Vermögensaufbaus sogar noch wesentlich mehr. Vgl. Finanz-Coaching. Damit entfällt auf die Beratungskosten nur ein sehr geringer Anteil von 2-3 % der durch Optimierung zu erwartenden Wertzuwächse.
- Die GAFIB Unabhängige Finanzberatung und Honorarberatung zeigt Ihnen den Weg zu mehr Qualität für Ihr Vorsorge-Portfolio! Die Vorsorgesituation muss gut analysiert sein, die Anlagekosten müssen gering sein – das sind die beiden entscheidenden Faktoren für einen erfolgreichen Vermögensaufbau. Ein Vorteil für Mandanten/innen ergibt sich bereits bei kleineren Anlagebeträgen, er wächst jedoch mit zunehmender Anlagesumme, da der Beratungsaufwand nicht proportional ansteigt.
Vergütung von Honorarberatung
- Die Stundensätze in der Honorarberatung liegen im Branchenschnitt bei 170 € zzgl. USt.* pro Stunde mit üblicher Schwankungsbreite von 140-200 € pro Stunde. Auch eine modulare Kalkulation findet sich nicht selten, wobei dann der jeweilige Stundensatz auf ein mittleres Aufwandsniveau pro Thema bezogen wird. Jedenfalls werden meist Pauschalvereinbarungen je nach Auftragsumfang und Komplexität getroffen, um die Kalkulierbarkeit für Mandanten-innen zu erleichtern. Beratungskosten sind in vielen Fällen auch steuerlich abzugsfähig -> https://gafib1.blogspot.com/honorarberatung-absetzbar.html
*) Vorsorgeanalyse und -konzeption, Vertragsanalysen, Ruhestandsplanung und Depotverwaltung gelten rechtlich als Beratung und sind daher umsatzsteuerpflichtig mit 19 %. Eine Umsatzsteuerpflicht besteht hingegen nicht, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit Versicherungs-Vermittlung gem. § 4 Nr. 11 UStG vorliegt, also etwa bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung.
- Für eine laufende Vermögensverwaltung (Depotbetreuung) betragen die Kosten meist ca. 0,7 % zzgl. USt. des Anlagebetrages bzw. Depotvolumens pro Jahr bei einem Mindestbetrag von 1.200 € pro Jahr.
- Für die Vermittlung von provisionsfreien Versicherungsverträgen wird ein pauschales Vermittlungshonorar berechnet von 500 € (keine USt.-Pflicht). Beispiel: Ihre Renditevorteile durch "Nettopolicen" (PDF ca.4,4 MB).
- Zum Vergleich: Die laufenden Provisions- und Verwaltungskosten von traditionellen Bank- und Versicherungsprodukten sind sehr hoch (meist 3-4 % p.a. des Anlage-/Sparvolumens, allerdings sehr gut im Kleingedruckten „versteckt“). Warum auf diesen Teil der Branche dennoch 95 % aller Beratungen entfallen, liegt primär an der „Unsichtbarkeit“ der Kosten innerhalb der Produkte, und dem wohlklingenden Argument, die Beratung sei „kostenlos“. Viele Sparer/Anleger merken leider erst nach vielen Jahren, dass traditionelle Bank-/Finanzberatung zu keinen guten Anlageergebnissen führt.
PreisbeispieleA) Der "Klassiker" = Komplette Analyse und Optimierung der Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Geldanlage und Portfolio-Überprüfung oder bei finanzieller Erbschaftsberatung und ggf. Vermögensverwaltung Vorsorge-Analyse, Rentenplanung, Ruhestandsplanung, Produktanalyse(n), Konzeption, Optimierung, Produktberatung, Umsetzung. Ggf. Depoteinrichtung, sofern anschließende lfd. Vermögensverwaltung gewünscht.
Im Normalfall sind Strukturverbesserungen zu erwarten im Wert von mindestens 100.000 € über 20 Jahre. Bei höherem Vertrags-/Anlagevolumen sogar noch wesentlich mehr. Vgl. Finanz-Coaching. Damit entfällt auf die Beratungskosten nur ein sehr geringer Anteil (meist 2-3 %) der durch Optimierung zu erwartenden Wertzuwächse. B) Einzel-Module, auch einzeln bzw. nacheinander buchbar:
(alle Preise zzgl. USt.) |
Abzugsfähigkeit von Honorarberatung als Werbungskosten
- Privatpersonen
- Finanzanlagenberatung, Depotverwaltung: Hier gilt der Sonderfall der Abgeltungssteuer, so dass keinerlei Werbungskosten abzugsfähig sind.
- Vorsorgeanalyse und -konzeption sowie Vertragsanalysen gehören zur privaten Lebensführung, es ist keine steuerliche Abzugsfähigkeit gegeben. Sofern jedoch ein unmittelbarer Zusammenhang besteht zur Optimierung der Renteneinkünfte gemäß 1 c), dürfte eine Abzugsfähigkeit ebenfalls gegeben sein.
- Bei privater oder dienstlicher Berufsunfähigkeitsversicherung, die lediglich ein Risiko (jedoch keine reine Vermögensbildung) abdeckt, stehen Honoraraufwendungen wirtschaftlich mit der Erzielung von Einkünften in Zusammenhang - damit sind diese Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. Ebenso sind Beratungshonorare abzugsfähig, die auf eine Optimierung nicht kapitalisierbarer Einkünfte in der Rentenphase zielen, z.B. bei gesetzlicher Rente, Riester-, Rürup- oder bAV-Renten (soweit ohne Kapitalwahlrecht).
- Soweit Vermittlungshonorare bei Lebens- bzw. Rentenversicherungs-Verträgen bezahlt wurden (z.B. bei Nettopolicen), so können diese erst zum Zeitpunkt der Auszahlung (bei Vertragsablauf) geltend gemacht werden. Sie mindern den Unterschiedsbetrag von Versicherungsleistung und gezahlten Beiträgen und somit die Steuerlast. Sofort abzugsfähige Werbungskosten liegen hierbei nicht vor.
- Firmen
- Finanzanlagenberatung, Depotverwaltung: I.d.R. abzugsfähig als Betriebsausgaben, soweit betrieblich veranlasst.
- Beratungshonorare zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) : I.d.R. abzugsfähig, soweit betrieblich veranlasst, etwa zur Einrichtung einer bAV für Mitarbeiter. Ebenso wie die entsprechenden Beitragsleistungen.
Vgl. StB/WP Manfred Baier zu Steuerfragen bei Beratungskosten: Honorarberatung als Werbungskosten (PDF)
Honorarberatung ist praktisch immer auch kostengünstiger als traditionelle Finanzberatung bzw. Produktverkauf. Honorarberater verwenden praktisch nur provisionsfreie Nettoprodukte mit geringsten Kosten. Sollte im Ausnahmefall einmal kein Nettoprodukt verfügbar sein, so werden enthaltene Provisionen transparent dargestellt und zu 100 % ausgekehrt oder angerechnet. Eine Doppelvergütung durch Honorar und Provision ist bereits gesetzlich ausgeschlossen.
Die Kostenvorteile von Nettoprodukten betragen meist ca. 3 % des Anlagevolumens pro Jahr. Das hört sich vielleicht nach wenig an, aber der Zinseszinseffekt wirkt sich enorm aus über die Zeit. Ob man etwa 4 % Anlage-Rendite erzielt oder aber 7 % aufgrund viel geringerer Kosten, das macht einen gewaltigen Unterschied. Zu den Kostenvorteilen von Nettoprodukten kommen noch Effizienzgewinne durch die Vermeidung von Anlagefehlern, so dass sich als Gesamtvorteil von Honorarberatung meist 3-4 % der Anlagesumme pro Jahr ergibt nach Einbeziehung des Honorars in die Rechnung.
Testen Sie selbst:
zinsen-berechnen.de/sparrechner.php
Honorarberatung ist nicht nur verkaufsunabhängig und neutral, sondern meist auch noch kostengünstiger und somit rentabler.
Honorarberatung im Wettbewerbsumfeld
1) Honorarberatung bietet echte Unabhängigkeit von Produktverkauf, da die Beratungsvergütung nicht aus vermittelten Produkten erfolgt, sondern auf einer neutralen Beratungsleistung basiert. Eine Beratung könnte sich z.B. auch "nur" beziehen auf eine Analyse der vorhandenen Vorsorge-/Renten-/Anlagestruktur mit Blick darauf, ob diese Struktur und die eingesetzten Produkte geeignet und effizient sind oder nicht. Auch können von unabhängigen Honorarberatern problemlos Internet-basierte Produkte eingesetzt werden, was provisionsvergütete Berater/Vermittler nicht können, weil sie dann nichts verdienen würden.
2) Der Vorteil durch provisionsfreie Produkte beläuft sich bei längeren Laufzeiten von 30 Jahren fast immer auf sechsstellige Beträge und hat dann meist einen Wert von mehr als 100.000 €. Zusätzliche Werttreiber sind eine richtige Anlagestruktur sowie Anlegerdisziplin. Fehler schlagen nach wiss. Untersuchungen oft mit 2-4 % pro Jahr zu Buche. Der Einsatz kostenminimierter Produkte sowie Fehlervermeidung durch kompetente Honorarberatung führen zu erheblichen Vorteilen für den Kapitalaufbau. Vgl. gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-71-warum-disziplin-der.html
Beispiel: Die Höhe der gesetzlichen Rente beträgt heute auch für Gutverdiener selten mehr als ca. 2.000 € brutto/Monat. Davon ab gehen noch Steuern und KV/PV-Beiträge; vgl. hier: www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html. Ein zusätzlicher privater Kapitalaufbau, der z.B. 800 € private Zusatzrente/Monat erbringt, erfordert bei einem Rentenfaktor von 35 bei Rentenbeginn mit Alter 65 Jahre eine Kapitalsumme von ca. 230.000 €. Wer 400 €/Monat spart über 30 Jahre bei 2 % Rendite, der erzielt ein Kapital nach Steuern von 187.000 € (ca. 655 € Zusatzrente), bei 5% Rendite sind es 270.000 €, bei 6% dann 307.000 € und bei 7% Rendite sogar ein Kapital von 350.000 € (ca. 1.225 € Zusatzrente). Der Unterschiedsbetrag zwischen schwach rentabler und hoch rentabler Vorsorge beträgt also 163.000 € (unglaublich, aber richtig). Leider sind die 2 % Rendite häufig das, was mit üblichen Versicherungsverträgen nur (noch) erzielt wird. Hier gibt es aber wesentlich lukrativere Möglichkeiten, z.B. durch freies Depotsparen oder Einsatz von Nettopolicen. Vgl.: www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php Wer als Selbständige/r die Altersvorsorge komplett eigenständig aufbauen muss und z.B. 1.200 €/Monat dafür aufwendet, für die/den geht es um die jeweils dreifachen Summen, d.h. also fast 475.000 € Unterschiedsbetrag. |
3) Eine kompetente Vorsorge-/Anlageplanung erfolgt immer mehrstufig: (kostenloses) Erstgespräch, Angebotsphase, Datenaufnahme, Situationsanalyse, Ermittlung von Zielsetzungen und Bedürfnissen, Prüfung der Vorsorgestruktur inkl. Vertragsprüfungen, Konzeptalternativen vorstellen und erläutern, Konzeptumsetzung durch Vermittlung bzw. Nennung geeigneter und kostenminimierter Produkte, Beratungsdokumentation. Dazu noch Nachsorge, wenn in den Folgemonaten noch Fragen auftreten.
4) Ein solcher mehrstufiger Prozess, der immer auf Schriftlichkeit basieren sollte und der typischerweise 3-5 Stufen an Abstimmung beinhaltet, erfordert insgesamt meist 10-20 Stunden an Zeitaufwand für den Berater – für Mandanten-/innen reichen meist 2-3 Stunden, um alle Informationen und Erläuterungen aufzunehmen, zu verstehen und Entscheidungen treffen zu können.
5) Es gibt verschiedene Vergütungsmodelle, meist jedoch werden Pauschalvergütungen gewünscht, um die Kalkulierbarkeit und Verlässlichkeit für Mandanten-innen sicherzustellen.
6) Alternativ sind auch Staffelangebote möglich, z.B. a) Start mit Vorsorgeanalyse, b) Vertragsbewertungen, c) Konzept zum Vermögensaufbau, d) Vermittlung bzw. Empfehlungen von Vorsorgeprodukten, e) Vereinbarung lfd. Betreuung (z.B. Depotbetreuung).
7) Meist besteht auch die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung, so dass sich die effektiven Beratungskosten deutlich vermindern: gafib1.blogspot.com/2019/03/posting-76-honorarberatung-als.html
1) www.wikipedia.org/wiki/Honorarberatung
2) Stiftung Warentest: www.test.de/themen/geldanlage-banken/.../
3) Vorteile Honorarberatung: PDF-Dokument (ca.1.6 MB)
4) Musterrechnung zu Effizienzvorteilen durch Honorar- oder Nettotarife